Schulleitung

Schulleiterin Stellvertretung 6.2.2012 - 1.7.2012
Judith Studer Edi Steiner
Schulleitung Wallbach
Schulhaus Sandgruben
4323 Wallbach
Tel.: 061 865 90 11
E.Mail: wallbach.schulleitung@schulen.ag.ch
Bürozeiten Sekretariat oder Schulleitung
Montag - Donnerstagmorgen von 8.30 – 12.00 Uhr
Donnerstagnachmittag von 13.30 - 16.00 Uhr
Weitere Termine mit der Schulleitung sind selbstverständlich möglich nach Vereinbarung.
Aufgaben der Schulleitung in einer geleiteten Schule
Die Aufgaben der Schulleitung lassen sich in 5 Aufgabengebiete aufteilen.
- Leitbild, Schul- und Jahresprogramm mit dem Kollegium erarbeiten und umsetzen
- Schul- und Unterrichtsentwicklung initiieren, unterstützen und evaluieren
- schulinterne Weiterbildung planen und umsetzen
- für ein umfassendes Qualitätsentwicklungs- und sicherungskonzept sorgen
- ein schulinternes Qualitätshandbuch führen
- ein Frühwarnsystem zur Feststellung von Qualitätsdefiziten einrichten
- neue Mitarbeitende in die Qualitätsarbeit der Schule einführen
- Qualitätsdefizite feststellen und wirkungsvoll beheben
- Schulpflege bei der Einstellung neuer Lehrpersonen und Mitarbeitender beraten
- neue Lehrpersonen und Mitarbeitende einführen
- Lehrpersonen und Mitarbeitende betreuen und beraten
- Aufgabenerfüllung der Lehrpersonen und Mitarbeitenden sicherstellen
- Mitarbeitergespräche führen
- Weiterbildung veranlassen
- Konflikte moderieren
- Budget der Schule zu Handen der Schulpflege erstellen
- Mitteleinsatz überwachen
- Schulordnung erarbeiten und durchsetzen
- Schülerinnen und Schüler, Pensen und Räume zuteilen
- Therapien, Stütz- und Fördermassnahmen organisieren
- Material bewirtschaften
- Anlässe organisieren
- Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit Aussenstehenden gewährleisten
- Öffentlichkeit nach Massgabe der Schulpflege über das Schulgeschehen informieren
- Schulkonferenzen leiten
- Entscheidungsprozesse moderieren
- Kommunikation und Information in kritischen Situationen und bei ausserordentlichen Vorkommnissen regeln
(Auszug aus ‚Kantonale Rahmenvorgaben für die Einrichtung von Schulleitungen’)