Schulleitung
Schulleiterin
Judith Studer
Schulleitung Wallbach
Finstergässli 9
4323 Wallbach
Tel.: 061 865 90 11
E.Mail: schulleitung.wallbach@schulen-aargau.ch
Bürozeiten und telefonische Erreichbarkeit Schulleitung oder Sekretariat
Montag und Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr / 13.30 - 15.00 Uhr
Dienstag 08.30 - 11.30 Uhr
Weitere Termine mit der Schulleitung sind selbstverständlich möglich nach Vereinbarung.
Aufgaben der Schulleitung in einer geleiteten Schule
Die Aufgaben der Schulleitung lassen sich in 5 Aufgabengebiete aufteilen.
Pädagogische Führung
- Leitbild, Schul- und Jahresprogramm mit dem Kollegium erarbeiten und umsetzen
- Schul- und Unterrichtsentwicklung initiieren, unterstützen und evaluieren
- schulinterne Weiterbildung planen und umsetzen
Qualitätsentwicklung und -sicherung
- für ein umfassendes Qualitätsentwicklungs- und sicherungskonzept sorgen
- ein schulinternes Qualitätshandbuch führen
- ein Frühwarnsystem zur Feststellung von Qualitätsdefiziten einrichten
- neue Mitarbeitende in die Qualitätsarbeit der Schule einführen
- Qualitätsdefizite feststellen und wirkungsvoll beheben
Personalführung
- Schulpflege bei der Einstellung neuer Lehrpersonen und Mitarbeitender beraten
- neue Lehrpersonen und Mitarbeitende einführen
- Lehrpersonen und Mitarbeitende betreuen und beraten
- Aufgabenerfüllung der Lehrpersonen und Mitarbeitenden sicherstellen
- Mitarbeitergespräche führen
- Weiterbildung veranlassen
- Konflikte moderieren
Organisation und Administration
- Budget der Schule zu Handen der Schulpflege erstellen
- Mitteleinsatz überwachen
- Schulordnung erarbeiten und durchsetzen
- Schülerinnen und Schüler, Pensen und Räume zuteilen
- Therapien, Stütz- und Fördermassnahmen organisieren
- Material bewirtschaften
- Anlässe organisieren
Information und Kommunikation
- Zusammenarbeit innerhalb der Schule und mit Aussenstehenden gewährleisten
- Öffentlichkeit nach Massgabe der Schulpflege über das Schulgeschehen informieren
- Schulkonferenzen leiten
- Entscheidungsprozesse moderieren
- Kommunikation und Information in kritischen Situationen und bei ausserordentlichen Vorkommnissen regeln
(Auszug aus ‚Kantonale Rahmenvorgaben für die Einrichtung von Schulleitungen’)